Verhaltenstherapie, Selbsthilfe, Therapie

Ablauf & Kosten

Ablauf

Kennenlernen

Nach einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme vereinbare ich mit Ihnen zunächst einen Termin für ein Erstgespräch im Rahmen der psycho-therapeutischen Sprechstunde, die vor der Beantragung einer Therapie stattfindet. Diese erste Sitzung soll Ihnen helfen, sich einen ersten Eindruck zu verschaffen, Ihr Anliegen zu schildern und zu entscheiden, ob Sie sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit mir vorstellen können. In Abhängigkeit vom Alter des Kindes findet diese Sitzung manchmal zuerst für die Eltern allein statt, damit in der Folgesitzung nur Zeit für das Kennenlernen des Kindes ist.

Antrag auf Psychotherapie

In den folgenden probatorischen Sitzungen wird von mir eine diagnostische Einschätzung vorgenommen, ob ein Behandlungsbedarf besteht. Danach werden gemeinsam die Behandlungsziele und die Therapieplanung besprochen. Vom behandelnden Haus-oder Kinderarzt wird ein Bericht erbeten, in dem die medizinische Abklärung der Symptomatik erfolgt und eventuelle für die Therapie bedeutsame körperliche Erkrankungen beschrieben werden.

Bei einer gemeinsamen Entscheidung von Patient und Therapeut zu einer Therapie erfolgt die Beantragung der Psychotherapie bei der zuständigen Krankenkasse durch mich.

Therapieablauf

Es werden Einzeltherapiestunden für den Patienten und bei Kindern zusätzliche Therapiestunden für  Eltern/ Elternstunden beantragt, die in regelmäßigen Abständen zu den Kinderterminen erfolgen. Elternstunden werden bei Kindern immer, bei Jugendlichen nur nach Absprache vereinbart. Eine Kurzzeittherapie umfasst 24 Einzeltherapiestunden, eine Langzeittherapie 60 Therapiestunden. Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten und findet in der Regel einmal wöchentlich statt.

Kosten

Neben der Approbation mit dem Fachkundenachweis in Verhaltenstherapie verfüge ich über einen Eintrag in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen.Dies ist eine Voraussetzung für die Kostenübernahme einer Psychotherapie durch gesetzliche und private Versicherer sowie Beihilfestellen.

Gesetzlich Versicherte

Die ambulante Psychotherapie wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn eine Indikation/Behandlungsbedürftigkeit vorliegt, es entstehen für Sie keine weiteren Formalitäten und Kosten.

Private Krankenkassen und Beihilfe

Die privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie je nach individuellen Versicherungsbedingungen. Nach Antragstellung und Genehmigung der Therapie werden die Kosten gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung gestellt.

Selbstzahler

Falls Sie die Kosten für die Therapie oder für Beratungsleistungen selbst übernehmen, zahlen Sie ein Honorar entsprechend der GOP. Es entstehen keine Wartezeiten durch Antragstellung oder weitere Formalitäten, da Sie selbst mein Vertragspartner sind.

Bei weiteren Fragen zu diesem Vorgehen berate ich Sie gern telefonisch.